Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
DER KAROLA SAKOTNIK CREATING CULTURE E.U.

(STAND: 08/2022)


I. GELTUNGSBEREICH

  1. Karola Sakotnik creating culture e.U. (im Folgenden KScc genannt), entwickelt und bietet maßgeschneiderte Vorträge, Konzepte, Programme, Trainings und Coachings in Hinblick auf Kulturentwicklung, Leadership Entwicklung, Experience und Learning Design, Regionalentwicklung, strategische Inszenierung und die weiterführende Ausbildung von Führungs- und Spezialkräften. Weitere Tätigkeitsgebiete von KScc liegen in den Bereichen Wirtschaftscoaching, künstlerische Inszenierung und Darbietung sowie Online Coaching, Blogging und Beratung.
  2. Zu diesem Zweck wird das Hauptaugenmerk auf die Entwicklung menschlicher Fähigkeiten im beruflichen Umfeld, für Führungskräfte und der Mitarbeiter gelegt, welche diese im Kundenunternehmen entwickeln sollen, um die Performance der Organisation zu verbessern. Hierzu werden u.a. Interviewtechnik, Mentaltraining oder Embodiment Techniken eingesetzt. Weiters erfolgt eine Beurteilung der Umsetzungsmöglichkeiten und die Ausarbeitung und Durchführung von Vorträgen und individuellen Programmen, die zu Inspiration und in Folge einem nachhaltigen Aufbau von Skills und Kompetenzen führen.
  3. Die unter Punkt 1. und 2. definierten Leistungen der KScc erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den jeweiligen Bestimmungen der von KScc individuell abgeschlossenen Verträge, wobei von den Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bestimmungen in den individuellen Verträgen vorgehen.
  4. Entgegenstehende oder von den oben genannten Bedingungen und Bestimmungen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt KScc nicht an, es sei denn, KScc hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Änderungen und Ergänzungen jedes durch KScc abgeschlossenen Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein allfällig vereinbartes Abgehen von der Schriftform.
  5. Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch KScc.


II. VERTRAGSABSCHLUSS

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme per Unterschrift, Datum und Firmenstempel des von KScc erstellten Vertragsanbotes und Rücksendung des Originals zustande.
  2. Die Angebote von KScc sind drei Monate ab Ausstellungsdatum gültig.


III. LEISTUNGSUMFANG, LEISTUNGSÄNDERUNG, TERMINE

  1. Der Leistungsumfang wird detailliert im Angebot bzw. Vertrag festgelegt und die Leistung von KScc beschränkt sich auf die vereinbarten Punkte. Nachträglich vom Kunden gewünschte Leistungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und sind – so im ursprünglichen Vertrag nichts anderes vereinbart wurde – gesondert zu verrechnen.
  2. Bei vom Angebot oder Vertrag teilweise oder gänzlich abweichenden Leistungswünschen des Kunden, werden von KScc vor Auftragsbestätigung die Auswirkungen hinsichtlich Vergütung, Mehraufwand und Zeitplanung geprüft. KScc behält sich in diesem Fall vor, den Auftrag bei Interessenskollisionen mit sonstigen Projekten udgl. abzulehnen.
  3. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden sind von KScc nicht zu vertreten. KScc ist berechtigt, die Erbringung der betroffenen Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
  4. KScc hat das Recht, das Projekt in die Referenzliste von KScc aufzunehmen. Darüber hinaus darf KScc die erbrachten Leistungen bzw. Projekterfolge zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, so der Kunde kein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend macht und nachweist.


IV. VERGÜTUNG, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

  1. Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich in Euro zzgl. der aktuellen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nichts anderes angegeben.
  2. Getrennt verrechnet werden die Unterbringung und Verpflegung bei vereinbarter Leistungserbringung. Für Sonderaktivitäten werden Transferkosten, Fremdkosten wie z.B. Leihgebühren für Materialien etc. weiterverrechnet. Reisespesen werden laut Belegen bzw. mit amtlichem Kilometergeld pro Kilometer in Rechnung gestellt.
  3. Werden Leistungen von KScc im Rahmen eines Projektbudgets ohne Einzelofferte erbracht, sind abgeschlossene Leistungen nach Rechnungslegung durch die KScc sofort nach Rechnungserhalt fällig, es wird kein Skonto gewährt.
  4. Die Vereinbarung von Teilrechnungslegungsterminen oder Honorarvorschüssen bleibt dem jeweiligen individuellen Vertrag vorbehalten.
  5. Schuldbefreiende Zahlungen sind 7 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig und sind spesenfrei auf das von KScc angegebene Konto zu entrichten. Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem KScc über sie verfügen kann.
  6. Mit Bezahlung der Rechnung bzw. der letzten Teilrechnung durch den Kunden gelten sämtliche von KScc erbrachte Leistungen als abgenommen und genehmigt.
  7. Bei Teilverrechnung sind die entsprechenden Teilzahlungen 7 Tage nach Erhalt der jeweiligen Rechnung fällig.
  8. Einwendungen gegen die Höhe der Rechnungsstellung sind binnen 7 Tagen schriftlich anzuzeigen, widrigenfalls die Rechnung als genehmigt gilt.
  9. Bei Überschreitung der Zahlungstermine gelten Verzugszinsen in Höhe von 8 % über den jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank als vereinbart. Die Verrechnung zusätzlich entstehender Kosten, insbesondere für Mahn- und Inkassospesen sowie Rechtsanwaltskosten gilt als vereinbart. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
  10. KScc ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen älteste Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist KScc berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.
  11. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen von KScc nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.
  12. Wurden keine Vergütungsvereinbarungen für eine Leistung getroffen, die der Kunde den Umständen nach nicht ohne eine Vergütung erwarten durfte, so sind die für diese Leistungen üblichen Vergütungen zu entrichten.


V. STORNO

  1. Vom Kunden fix erteilte Aufträge oder einzelne Interventionen (Seminare) hieraus können binnen 90 Tagen vor Beginn kostenfrei abgesagt werden.
  2. Bei Stornierungen
    1. zwischen 60 bis 90 Tagen vor Beginn werden 30 %    
    2. zwischen 30 bis 59 Tagen vor Beginn werden 50 %
    3. unter 30 Tagen vor Beginn werden 100 %
  3.     des Auftragswertes in Rechnung gestellt.
  4. Krankheit: im Falle von Krankheit der Vortragenden von KScc wird ein Ersatztermin vereinbart bzw in vor allem inhaltlicher Absprache versucht, einen Ersatz zu stellen.
  5. Absage und Verschiebung von Coachings online und offline: außer im Fall von Krankheit bgzw höherer Gewalt gilt eine Absage bzw Verschiebung des Termins mindestens 24h vorher als vereinbart. Abgesagte Termine werden verrechnet bzw gelten als verschoben. Im Falle von Coachingpaketes gilt als letzte Verschiebungsmöglichkeit das Enddatum des Paketes.


VI. GEWÄHRLEISTUNG, HAFTUNG

  1. KScc leistet keine Gewähr, soweit nach zwingendem Recht oder nach ausdrücklichen Bestimmungen in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den individuell abgeschlossenen Verträgen nicht etwas anderes geregelt wird.
  2. KScc haftet für Schäden nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
  3. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist auf die für den konkreten Schadensfall zur Verfügung stehenden Haftpflichtversicherungssumme beschränkt, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen dieser Beschränkung entgegenstehen.
  4. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.
  5. KScc haftet nicht für Folgeschäden, soweit dieser Haftungsbeschränkung nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.
  6. KScc haftet für mit Kenntnis des Kunden mit Teilleistungen beauftragte Dritte, die weder Dienstnehmer noch Gesellschafter sind, nur bei Auswahlverschulden.
  7. KScc haftet nur gegenüber dem Kunden, nicht gegenüber Dritten. Der Kunde ist verpflichtet, Dritte, die aufgrund des Zutuns des Kunden mit den Leistungen von KScc in Berührung geraten, auf diesen Umstand ausdrücklich hinzuweisen.


VII. GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE UND URHEBERRECHTE DRITTER

  1. Programme, Trainingsmaterial, Unterlagen udgl. von KScc sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur innerhalb des Unternehmens des jeweiligen Kunden und nur in jenem Land verwendet werden, in welchem der Kunde seinen Sitz hat bzw. welches ausdrücklich vereinbart wurde. Jede gänzliche oder teilweise Vervielfältigung von Trainingsmaterial bzw. Unterlagen (zB. Dokumentationen, etc.) oder Veröffentlichung ist nur mit schriftlicher Zustimmung von KScc zulässig; ebenso die Weitergabe und die wiederholte Nutzung, durch Dritte oder den Kunden selbst. In jedem Fall ist eine jährliche Nutzungsgebühr zu vereinbaren und im Vorhinein jeweils für das kommende Jahr zu bezahlen.
  2. Soweit Lernelemente Online oder auf Systemen des Kunden zur Verfügung gestellt werden, dürfen diese Elemente ausschließlich den an den jeweiligen Kursen teilnehmenden Personen zur Ansicht zur Verfügung gestellt werden (dies bedeutet unverhandelbar das Verbot von Downloads und der Zugangsweitergabe bzw. der Publikation).
  3. Soweit Lernelemente – je nach Vertrag – dem Kunden nicht dauerhaft zur Verfügung gestellt werden, ist der Kunde verpflichtet sämtliche Lernelemente nach Ablauf der vereinbarten Zeit von seinen Systemen zu löschen bzw. Offline zu stellen.
  4. Der Kunde verpflichtet sich KScc hinsichtlich der obgenannten Punkte schad- und klaglos zu halten.
  5. Lernelemente, die auf Systemen des Kunden zur Verfügung gestellt werden, enthalten neben dem KScc-Logo auch das Logo des Kunden als eindeutige Kennzeichnung. Soferne solche Lernelemente ohne Zustimmung durch KScc in welcher Art auch immer unberechtigten Personen zugänglich werden, behält sich KScc vor eine Pönale für diesen Lerninhalt in Höhe der vereinbarten Lizenzgebühr in Rechnung zu stellen.


VIII. RÜCKTRITT VOM VERTRAG

  1. Der Kunde kann vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist schriftlich zurücktreten, so ein Verzug, der auf grobes Verschulden von KScc zurückzuführen ist, besteht und auch die angemessene Nachfrist erfolglos abgelaufen ist.
  2. Unabhängig von sonstigen Rechten ist KScc berechtigt vom Vertrag ohne weitere Nachfrist zurückzutreten,
    1. wenn die Ausführung der Leistung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Projektabwicklung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird,
    2. wenn Bedenken gegen die Zahlungsfähigkeit des Kunden entstanden sind und dieser auf Begehren von KScc weder Vorauszahlung leistet noch eine taugliche Sicherheit beibringt,
    3. wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein Auftrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wird.
  3. Der Rücktritt kann auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der Lieferung oder Leistung aus obigen Gründen erklärt werden.
  4. Unbeschadet der Schadenersatzansprüche von KScc einschließlich vorprozessualer Kosten sind im Falle des Rücktritts bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt auch für von KScc erbrachte Vorbereitungshandlungen.
  5. Sonstige Folgen des Rücktritts sind ausgeschlossen.


IX. RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND

  1. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
  2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt materiell das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Weiterverweisungsnormen.
  3. Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem durch die allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelten Vertragsverhältnis, wozu auch Streitigkeiten über dessen Gültigkeit zählen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am österreichischen Sitz von KScc vereinbart, soweit dem nicht zwingendes Recht entgegensteht.
  4. KScc ist jedoch berechtigt, Ansprüche gegen den Kunden auch bei jedem anderen Gericht im In- oder Ausland einzubringen, in dessen Sprengel der Kunde seinen Sitz, Wohnsitz, Niederlassung oder Vermögen hat.
  5. Gegenüber Kunden, die Verbraucher iSd Konsumentenschutzgesetzes sind, gilt die Gerichtsstandregelung des § 14 Konsumentenschutzgesetz.


X. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

  1. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass KScc die den Kunden und/oder sein Unternehmen betreffenden personenbezogenen Daten insoweit verarbeitet, überlässt oder übermittelt (iSd Datenschutzgesetzes bzw. der DSGVO), als dies zur Erfüllung der übertragenen Agenden notwendig und zweckmäßig ist oder sich aus gesetzlichen Verpflichtungen von KScc ergibt.
  2. Nach diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abzugebende Erklärungen können – soweit in individuellen Verträgen nichts anderes bestimmt ist – auch mittels e-mail abgegeben werden. KScc ist ohne anders lautende schriftliche Weisung des Kunden berechtigt, den e-mail-Verkehr mit dem Kunden in nicht verschlüsselter Form abzuwickeln. Der Kunde erklärt, über die damit verbundenen Risken (insbesondere Zugang, Geheimhaltung, Veränderung von Nachrichten im Zuge der Übermittlung) informiert zu sein und in Kenntnis der Risken zuzustimmen, dass der e-mail-Verkehr nicht in verschlüsselter Form durchgeführt wird.
  3. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder rechtsunwirksam werden, gegen zwingendes Recht verstoßen oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame, anfechtbare oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt
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